Bis Ende Februar hatten die Firmen Zeit die Jahreslohnzettel an das österreichische Finanzamt zu übermitteln. Die Arbeitnehmerveranlagung („Steuerausgleich“) für das Arbeitsjahr 2016 kann also schon gemacht werden. Und ganz nach dem Motto „Wir haben ja nicht’s zu verschenken“ habe ich mich zu dem Thema schlau gemacht, denn auch ich war das gesamte letzte Jahr wieder arbeiten. Neben den altbekannten Punkten wie der Pendlerpauschale (und dem Pendlereuro), Zusatzversicherungen, Kirchenbeitrag, Spenden oder Kreditrückzahlungen (für Sanierung oder Errichtung von Eigenheimen) gibt es zusätzliche Beträge, die Eltern von der Steuer absetzen können. Kurz zusammengefasst:

Der Kinderfreibetrag kann von einem oder beiden Elternteilen für jedes Kind beantragt werden, für das sie im jeweiligen Abrechnungsjahr mindesten 6 Monate lang die Familienbeihilfe bekommen haben. Befindet sich die Mutter noch in Karenz kann nur der Papa als Alleinverdiener den Kinderfreibetrag beantragen (440 Euro), da die Mutter keine Lohnsteuer bezahlt und somit auch keinen Kinderfreibetrag zurückbekommt. Sollten beide Elternteile über 11.000 Euro im Jahr verdient haben, dann kann der Kinderfreibetrag auch aufgeteilt werden und beide bekommen je 300 Euro gutgeschrieben. Ebenfalls eine Möglichkeit, wenn die Eltern getrennt sind.

Alleinverdienerabsetzbetrag. Ist also der Mann oder die Frau beim Kind zuhause, so kann der oder die Berufstätige den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen und sich so einiges an Steuern sparen.

Ist die Mutter oder der Vater alleinerziehend, dann gibt es den Alleinerzieherabsetzbetrag oder aber umgekehrt den Unterhaltsabsetzbetrag, der die beiden Single-Elternteile finanziell etwas entlastet.

Außergewöhnliche Belastungen bei Kindern. Ob Behinderung oder Krankheitsfälle, Kinderbetreuungsgeld oder Ausbildungskosten des Kindes, hier steht den Eltern einiges zu. Achtung beim Kinderbetreuungsgeld: hier können nicht nur die eigentlichen Kindergartenkosten angeführt werden, sondern auch das Verpflegungs- und Bastelgeld. Auf das Jahr aufgerechnet kommt da auch einiges zusammen. Insgesamt sind max. 2.300 Euro pro Kind und Kalenderjahr für die Kinderbetreuung steuerlich absetzbar.

Krankheits- und Arztkosten. Nicht alle Impfungen werden von der Krankenkasse übernommen. Und dennoch war uns die Meningokokken- sowie die Zeckenimpfung sehr wichtig. Auch solche Kosten können im Steuerausgleich angeführt werden, sofern die Rechnungen alle vorhanden sind.

Alle genauen Infos und Tipps findet ihr auch ausführlich unter dem Link Steuertipps für Eltern der österreichischen Arbeiterkammer. Ich hoffe ich konnte euch etwas helfen!

 

Posted by:Steffi

Herzlich Willkommen auf meinem persönlichen Mamablog! Hier schreibe ich, Steffi (33) über das Kinderglück als 2-fach Mama, arbeiten als Mama und ganz viel Alltagskram. Viel Spaß beim Lesen!

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